Öffentliche Räume sind für alle da!
L. Haug2025-10-24T17:14:34+00:00Rassistisch und brandgefährlich – ein Kommentar zur „Stadtbild“-Debatte in Tübingen von adis e.V., Fach- und Beratungsstelle für Antidiskriminierung und Empowerment in Tübingen/Reutlingen und Baden-Württemberg Das Recht auf öffentlichen Raum Nach Artikel 3 des Grundgesetzes sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich und keine Person darf benachteiligt oder bevorzugt werden. Dieses Verbot der Benachteiligung bedeutet [...]