Anerkennung als Träger der außerschulischen Jugendbildung

2016-12-07T13:27:23+00:00

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Reutlingen hat das Netzwerk am 14.11. als Träger der außerschulischen Jugendbildung nach §§ 4 und 17 Jugendbildungsgesetz und als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt. mx-2610n_20161207_122152