Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Reutlingen hat das Netzwerk am 14.11. als Träger der außerschulischen Jugendbildung nach §§ 4 und 17 Jugendbildungsgesetz und als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt.
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Reutlingen hat das Netzwerk am 14.11. als Träger der außerschulischen Jugendbildung nach §§ 4 und 17 Jugendbildungsgesetz und als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt.