Pressemitteilung zu einer in erster Instanz gewonnene AGG-Klage zum Thema rassistische Diskriminierung beim Zugang zu Wohnraum. Der advd hat die Klägerin und ihre Familie über zwei Jahre durch den Klageweg begleitet. Die Klägerin war zu einem Besichtigungstermin nicht eingeladen worden, weil die Kapazitäten ausgeschöpft waren. Ein Testing hat ergeben dass weitere sechs Menschen mit ausländisch klingendem Namen nicht eingeladen wurden, während sieben Menschen mit deutsch klingendem Namen Termin und Ort für die Besichtigung genannt bekamen. Näheres ist in der Pressemitteilung zu erfahren. PM_advd_Wohnungsklage_Hamburg_09.03.17