Seit Sommer 2015 bietet der Verein Netzwerk Antidiskriminierung e.V. Antidiskriminierungsberatung an. Wir haben mit der Beratung erst begonnen, nachdem wir über eine deutschlandweit einmalige Weiterbildung Berater*innen ausgebildet hatten. Nach ca. einem Jahr wurden durch das dreiköpfige Beratungsteam insgesamt 52 Fälle beraten. Hier einige zusammenfassende Daten, eine genauere Statistik und drei ausgewählte Fälle in der Anlage.

  • Ungefähr die Hälfte der Fälle kommt aus dem Bereich Herkunft und rassistische Diskriminierung, darunter auch sehr viele Fälle von Geflüchteten, ein weiterer größerer Bereich sind Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung, der Rest verteilt sich auf sexuelle Diskriminierung, Weltanschauung, Geschlecht und Alter.
  • Die Fälle kommen vorwiegend aus Reutlingen und Tübingen, immer mehr auch aus den Landkreisen und auch aus anderen Teilen Baden-Württembergs, in denen es keine Beratung gibt.
  • Schwerpunkt der Beratung sind Fragen von Arbeitsrecht (Ausbildung, Umschulung), Mobbing aufgrund von Diskriminierungsmerkmalen, Barrierefreiheit, Verweigerung von Maßnahmen und Dienstleistungen (Konto, Hilfsmittel, Rückenschule), Kontrollen durch die Polizei, Abwertungen/Beleidigung, dazu kommen noch wenige Fälle von Hausverbote, Vaterschaftsrecht, und sexueller Belästigung.
  • In ungefähr der Hälfte der Fälle beschränkt sich die Beratung auf den persönlichen Kontakt mit dem Ziel der Stärkung der Betroffenen, oft auch unter Einschaltung unseres Beratungsanwalts zur Klärung der rechtlichen Situation. Viele können dann durch die Beratung ihre Situation selbst besser klären.
  • Bei einer knappen Hälfte der Fälle wird der*die Berater*in aktiv und unterstützt den*die Ratsuchende*n durch Begleitung, Kontaktaufnahme, Begehung, Mediation oder Beschwerdebriefe. Häufig führt dies zu einer Lösung. Sehr selten wünschen die Betroffenen Öffentlichkeitsarbeit.
  • Bei vielen Fällen sind mehrere Beratungssitzungen und eine ausführliche Recherche nötig.
  • Ein Großteil der Ratsuchenden bewertet den Erfolg der Beratung positiv.

Anlage 1: Statistik zu den Beratungsfällen von September 2015 – Dezember 2016

 

 

Diskriminierungsmerkmale

Herkunft, Rassismus 33
Behinderung, psychische Krankheit 20
Sexuelle Orientierung 5
Weltanschauung 3
Alter 3
Geschlecht 6
Mehrfachnennungen möglich 70
 

 Regionale Verteilung

Aus der Region 49
Überregional 15
 

 Welche Diskriminierung

Arbeitsrecht 5
Mobbing aufgrund von Diskriminierungsmerkmalen 7
Barrierefreiheit 7
Verweigerung von Maßnahmen und Dienstleistungen 11
Racial profiling 4
Abwertung, Beleidigung 8
Hausverbote 5
Vaterschaftsrecht 3
sexuelle Belästigung 2
Sonstiges 7
 

Interventionen

Beratung zur Selbststärkung 12
Nach Beratung Klärung der Situation durch die Betroffenen 15
Begleitung, Kontaktaufnahme, Begehung, Mediation 15
Beschwerdebrief 7
Öffentlichkeitsarbeit 2
Weitervermittlung an andere Beratungsstellen 3
Einschaltung des Anwalts 11
Noch im Beratungsprozess, Intervention noch offen 13
Mehrfachnennungen möglich 79

 

Anlage 2: Ausgewählte Fallbeschreibungen

Krankenkasse

Ein Mann* mit Sehbehinderung wandte sich an die Antidiskriminierungsberatung, da seine Krankenkasse ihm die Teilnahme an den hauseigenen Fitnessgeräten aufgrund seiner Blindheit verweigerte. Mit der Begründung, dass es für die zuständigen Trainer*innen unzumutbar sei, die Geräte für ihn einzustellen und ihn während seines Rückentrainings zu beaufsichtigen. Er ging daraufhin in ein privates Fitnessstudio, dort war seine Sehbehinderung kein Ausschlusskriterium. Nach einem längeren Gespräch mit uns, indem wir ihn bestärkten, dass seine Krankenkasse in diskriminiere, fasste er den Mut, einen Brief an seine Krankenkasse zu schreiben, mit der Forderung, die Kosten für das Fitnessstudio zu übernehmen. Er bekam einen Teil der Kosten erstattet.

 

Kirche

Ein junger Mann* christlichen Glaubens wurde aus seiner Gemeinde, die dem pfingstlerischen Spektrum zuzuordnen ist, ausgeschlossen, da er sich wiederholt für die Rechte gleichgeschlechtlich liebender Menschen starkmachte. Die Berater*in schrieb an den Pastor einen Brief mit der Bitte um Stellungnahme und dem Vorschlag ein gemeinsames Gespräch zu führen. Sowohl schriftlich als auch im Gespräch, wurde betont, dass sie die „Sünde der Homosexualität“ ablehnen, den „Sünder“ jedoch lieben. Von diesem Glaubenssatz nahmen sie auch in dem Gespräch keinen Abstand. Der Betroffene wurde durch die weiteren Gespräche mit der Beratungsstelle in seinem Selbstbewusstsein als „schwuler Christ“ gestärkt und suchte sich eine liberale Gemeinde. Aktuell plant er mit der Antidiskriminierungsberatung eine Podiumsdiskussion zum Thema „Wie stehen Religionen zu Homosexualität“.

 

Hausverbot

Drei junge Geflüchtete wurden in einem großen Lebensmittelgeschäft des Ladendiebstahls bezichtigt. Die gerufene Polizei konnte den Verdacht nicht erhärten und befand die Drei als unschuldig. Trotzdem erhielten sie aufgrund ihres Status als Geflüchtete Hausverbot. Ihre Betreuer*in wandte sich an die Antidiskriminierungsberatung. Mit Hilfe eines Dolmetschers* wurden mehrere Gespräche mit den Drei geführt. Sie alle wollten sich mit der Hilfe der Antidiskriminierungsberatung gegen die Diskriminierung zu Wehr setzen. Ein Anwalt, der die Antidiskriminierungsstelle in rechtlichen Fragen unterstützt, schrieb daraufhin einen Brief an das Geschäft. Das Hausverbot wurde aufgehoben.