Unentschuldigt gefehlt…?!
Herr G. ist in Vollzeit bei einem Leiharbeitsunternehmen angestellt. Von seiner Arbeit leben kann er jedoch nicht. Denn im Schnitt beträgt sein Lohn oft nicht mehr als 600,00 € bis 700,00 € netto.
Aus diesem Grund suchte Herr G. unsere Beratungsstelle mira auf. mira steht für „Mit Recht bei der Arbeit“. Unsere Beratungsstelle informiert Geflüchtete und Migrant/innen, die nicht aus der EU kommen über Ihre Rechte bei der Arbeit. Wir unterstützen und begleiten die Menschen auch bei der Geltendmachung offener Ansprüche (bspw. Lohnansprüche).
Die Überprüfung der Lohnabrechnungen von Herrn G. ergab, dass er angeblich regelmäßig unentschuldigt gefehlt habe. Herr G. versicherte, dass er stets leistungsbereit war und telefonisch immer erreichbar, für den Fall, dass ihm Arbeit zugeteilt wird. Auch habe er selbst immer nach Arbeit gefragt, wurde aber oft mit der Begründung weggeschickt, dass es derzeit keine Arbeit für ihn gebe.
Auf Wunsch von Herrn G. haben wir als Beratungsstelle ausgerechnet, welche Ansprüche ihm laut Vertrag zustehen und haben diese dann schriftlich und unter Hinweis auf die Rechtslage gegenüber dem Leiharbeitsunternehmen geltend gemacht. In einem Antwortschreiben teilte uns das Unternehmen mit, dass Herr G. mehrmals gefehlt habe und telefonisch auch nicht immer erreichbar gewesen sei. Das Unternehmen teilte uns mit an welchen Tagen er genau angeblich gefehlt hat.
Als wir Herrn G. die Behauptungen des Unternehmens mitteilten, fiel ihm ein, dass er noch einige Whats App Nachrichten hat, die eindeutig belegen, dass diese Vorwürfe nicht zutreffen.
Und in der Tat, ergab die Überprüfung dieser Whats App Nachrichten, dass Herr G. regelmäßig, ja fast täglich, nach Arbeit gefragt hat. Auch an den Tagen, an denen er angeblich unentschuldigt gefehlt haben sollte. Also setzen wir ein zweites Schreiben auf, in der Anlage die Whats App Nachrichten und außerdem mit dem Hinweis, dass wir es uns vorbehalten, sie bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden. Diese ist nämlich als Aufsichtsbehörde und Beschwerdestelle zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.
Kurz darauf erhielten wir einen Anruf des Unternehmens, in dem uns mitgeteilt wurde, dass man sich um die Angelegenheit kümmern und klären wolle, wie es zu diesem „Missverständnis“ kam. Das Geld, welches wir für Herr G. verlangt hatten, werde man unverzüglich auf das Konto von Herrn G. überweisen.
Praxistipp: Immer wieder versuchen Arbeitgeber*innen, insbesondere Leiharbeitsfirmen, das Risiko fehlender Aufträge und somit fehlender Einsatzmöglichkeiten auf ihre Arbeitnehmer*innen zu wälzen. Obwohl die Arbeitnehmer*innen stets erreichbar und leistungsbereit sind, werden Ihnen nur Ihre Einsatztage gezahlt. Das ist rechtlich nicht zulässig. Wenn man diese Unternehmen damit konfrontiert, behaupten diese dann gerne, dass die Arbeitnehmer*innen unentschuldigt gefehlt haben.
Aus diesem Grund empfehlen wir Arbeitnehmer*innen, ihre Leistungsbereitschaft (wenn möglich) stets schriftlich zu dokumentieren, indem sie bspw. per Whats App, SMS oder E-Mail nach Arbeit fragen.
Aber auch ohne diese schriftlichen Nachweise bestehen gute Chancen sich gegen die Behauptungen, dass man angeblich unentschuldigt gefehlt habe, zu wehren. Denn der Arbeitgeber muss einen angeblichen Pflichtverstoß des Mitarbeiters beweisen und der Mitarbeiter nicht umgekehrt seine Unschuld nachweisen.
„mira – Mit Recht bei der Arbeit“ Stuttgart und Karlsruhe ist ein landesweites Beratungsangebot zu sozial- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen für Geflüchtete und Drittstaatsangehörige. Ziel ist es, der Ausbeutung dieser Zielgruppe auf dem Arbeitsmarkt entgegen zu wirken. Das Beratungsangebot umfasst arbeits- und sozialrechtliche Themen, die direkt mit dem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängen, z.B.: Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung, Krankenversicherung, etc.