Das Amtsgericht Konstanz hat am 17.01.2019 (rechtskräftig seit dem 1.4.2019) eine überregional bedeutende Entscheidung für Personenkontrollen im privaten Rechtsgeschäftsverkehr und nach §19 AGG getroffen. Das Urteil erging in einem Fall, bei welchem die Antidiskriminierungsberatung von adis e.V. den Ratsuchenden unterstützt hat.
Zum ersten Mal hat ein deutsches Gericht über die Problematik des „racial profiling“ im Anwendungsbereich des AGG entschieden und auf die (lt. Stellungnahme der Antidiskriminierungsstelle des Bundes am 13.3.2019) „besonders diskriminierende“ Wirkung dieses Vorgehens aufmerksam gemacht.
„Racial profiling“ ist nach diesem Gerichtsurteil Diskriminierung im Sinne des AGG. Wir erhoffen uns eine doppelte Signalwirkung dieses Urteils: Dass von Diskriminierung Betroffene sich bestärkt fühlen, Rechtsmittel gegen Diskriminierung einzulegen und dass bei Gewerbetreibenden und Unternehmen die Botschaft ankommt, dass rassistisch motivierte Personenkontrollen Diskriminierung im rechtlichen Sinne darstellen und somit rechtswidrig sind.
Der Radiobeitrag des SWR vom 08.05.2019 kann hier nachgehört werden (ca. ab Minute 14): klick!
Auch die Südwestpresse berichtete vor einigen Tagen über den Fall: klick!