Breites öffentliches Interesse erfuhr Ende Oktober die Ablehnung der Bewerbung einer Frau aufgrund ihres Kopftuchs. Sie hatte sich bei einem Zahnarzt beworben, welcher ihr in einem Schreiben mitteilte: „Wir stellen keine Kopftuchträgerinnen ein und verstehen auch nicht, wie Bewerberinnen sich diese Toleranz vorstellen können“.
Anders als in den meisten Fällen von Diskriminierung entschied sich die Frau nun zu einer Schadensersatzklage. Bereits 2012 verurteilte das Arbeitsgericht Berlin auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einen Zahnarzt, der eine Bewerberin allein wegen ihres Kopftuchs ablehnte, zu Entschädigungszahlung über 1500 Euro.
Frauen mit Kopftuch erfahren auf dem Arbeitsmarkt massive Benachteiligungen. Am 14.12.16 werden wir uns in einer Kooperationsveranstaltung mit dem Projekt klever-iq und dem Weltethos Instiut Tübingen unter dem Titel „Ausgeschlossen? Von der Bedeutung des Kopftuchs auf dem Arbeitsmarkt“ mittels kurzer Filmbeiträge und einer Podiumsdiskussion (zu Gast u.a. der Antidiskriminierungsforscher Prof. Albert Scherr) mit dem Thema auseinandersetzen. Nähere Informationen zu der Veranstaltung gibt es hier.
Details und Hintergründe zum aktuellen Fall in Stuttgart können z.B. in den Beiträgen der Stuttgarter Zeitung vom 27.10.16 und vom 20.11.2016 nachgelesen werden.