Ziele und Inhalte

Das Ziel der Weiterbildung Einzelfallberatung in der Antidiskriminierungsarbeit besteht darin, Kernkompetenzen für Erstberatung und spezialisierte Antidiskriminierungsberatung auf der Grundlage der Standards des advd zu vermitteln und auf der Grundlage der jeweiligen Arbeitsfelder der Teilnehmer_innen zu reflektieren. Die Teilnehmer_innen setzen sich mit zentralen Aspekten qualifizierter Antidiskriminierungsberatung auseinander, vollziehen relevante Diskussionen nach, reflektieren kritisch ihre eigene Grundhaltung und erarbeiten sich ein eigenes Diskriminierungsverständnis und eignen sich die wichtigsten Interventionsmethoden ein. Dabei werden auch zentrale Diskriminierungsbereiche (Arbeit, Wohnen, Freizeit/Dienstleistungen, Behörden/Polizei) sowie verschiedene Diskriminierungsmerkmale (zugeschriebene Herkunft/Sprache/ Religion, Geschlecht/Sexuelle Orientierung, Krankheit/Behinderung) bearbeitet.

Wir werden uns in der Weiterbildung auf die Einzelfallberatung konzentrieren, obwohl nach unserem konzeptionellen Verständnis zu einer professionellen AD-Arbeit auch die Arbeitsfelder Empowerment, Kampagnen-/Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung, Fortbildung, Sensibilisierung zu rechnen sind. Diese Arbeitsfelder kommen in der hier geplanten Weiterbildung nur insofern vor, als sie sich als Intervention aus dem Einzelfall ergeben.

Zielgruppe und Teilnahmevoraussetzungen

Die Weiterbildung richtet sich an Professionelle, die sich weiterqualifizieren wollen, um nach Abschluss der Weiterbildung eigenständige Beratungsprozesse führen zu können.

Die Weiterbildung kann keine Beratungsausbildung ersetzen und keine Einführung in Themen wie Rassismus etc. geben. Wir setzen daher Standards für die Teilnahme voraus.

  • Grundkenntnisse in der Berater_innen-Rolle
  • persönliche und berufliche Auseinandersetzungen in einem „diskriminierungsrelevanten“ Feld
  • Erfahrung und Bereitschaft, das eigene Handeln in einem Kontext von Macht und Herrschaft kritisch zu reflektieren

Diese Voraussetzungen müssen in einem Auswahlverfahren geprüft werden. Ein Bewerbungsbogen wird entwickelt.

Eine weitere Voraussetzung ist der Besuch des Grundlagenmoduls oder einer ähnlichen Veranstaltung.

Methoden

  • Vermittlung theoretischer Grundlagen, Selbstreflexion und Praxistransfers anhand von Fällen mit expliziter Bezug zum eigenen Arbeitskontext
  • Weiterbildungsbegleitendes Selbststudium und Praxisarbeit.

Zeitrahmen:

2. Modul 22. – 23.04.2015 (Mi/Do)
3. Modul 10. – 11.07.2015 (Fr/Sa)
4. Modul 15. – 16.10.2015 (Do/Fr)
5. Modul 29. – 30.01.2016 (Fr/Sa)

 

Anmeldungen und Nachfragen bitte an: andreas.foitzik@adb-reutlingen.de

Die Module

Modul 1: Grundlagenmodul

Siehe die oben beschrieben Fortbildung

Modul 2: Antidiskriminierungsberatung als Prozess

Anforderungen an Antidiskriminierungsberatung – vertiefter Überblick über Interventionsformen, Erarbeiten von Grundlagen zu Auftragsverhandlung, Prozessnavigation und Abschluss. Arbeit an der eigenen Haltung. Sprechen im Geschützen Raum als Grundlage der Beratung. Besonderer Blick auf die Bedeutung von Positionierung/Positioniertheit und Empowerment im Verlauf von Beratungsprozessen.

Modul 3: Interventionsplanung – einzelfallbezogen

Planen und Entscheiden von Interventionen auf der Grundlage einer Orientierung an den Anliegen von Menschen, welche ein Beratung und Unterstützung suchen: Auf den Einzelfall bezogenen Interventionen, gerichtlich und außergerichtlich. Rechtliche Grundlagen, Entscheidungskriterien, Anforderung an Begleitung rechtlicher Schritte und außergerichtlicher Interventionen an Betroffene, Berater_innen, Beratungsstellen und Netzwerke.

Modul 4: Interventionsplanung – fallübergreifend

Planen und Entscheiden von Interventionen, die fallübergreifend ansetzen. Vorgehen von und Bedeutung der Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit. Grundlagen und Entscheidungskriterien für Interventionen. Jeweilige Anforderung an Betroffene, Berater_innen, Beratungsstellen und Netzwerke.

Modul 5: Fallarbeiten mit eigenem Praxisbezug

Gefördert durch das Ministerium für Integration