Am Donnerstag, 27.7. fand im Tübinger Weltethosinstitut die Veranstaltung „Jenseits von Sexismus und Rassismus? Von der Schwierigkeit über sexualisierte Gewalt zu sprechen“ statt. Sie wurde veranstaltet von der Fachschaft Erziehungswissenschaft in Kooperation mit dem Institut für Erziehungswissenschaft der Uni Tübingen und dem „Netzwerk Antidiskriminierung e.V.“.

250 Zuhörer*innen diskutierten in der dreistündigen Veranstaltung intensiv die drei kurzen Beiträge von Andreas Foitzik, Geschäftsführer des Netzwerk Antidiskriminierung e.V., von der Tübinger Medienwissenschaftlerin Dr. Tanja Thomas, sowie von Prof. Dr. Ingrid Hotz-Davies, English Literature and Gender Studies, ebenfalls von der Uni Tübingen.

Auf vielfachen Wunsch dokumentieren wir hier den Beitrag „Sprechen in machtvollen Verhältnissen – die Perspektive der Rassismuskritik“ von Andreas Foitzik.

Vortragsmanuskript: „Sprechen in machtvollen Verhältnissen_Vortragsmanuskript_Foitzik“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine Veranstaltung mit

INGRID HOTZ-DAVIES • English Literature and Gender Studies, Uni Tübingen
TANJA THOMAS • Medienwissenschaft, Uni Tübingen
ANDREAS FOITZIk • Netzwerk Antidiskriminierung
Moderation: MARIA BITZAN • Soziale Arbeit, Hochschule Esslingen
DONNERSTAG, 27. 07. 2017 * 19: 00 UHR
WELTETHOS INSTITUT, HINTERE GRABENSTRAßE 26
Fachschaft Erziehungswissenschaft
In Kooperation mit:
Institut für Erziehungswissenschaft
Netzwerk Antidiskriminierung

 

Die öffentliche Diskussion von sexualisierter Gewalt im Tübinger Nachtleben hat einmal mehr gezeigt, wie schwierig ein angemessenes Sprechen und Schreiben über dieses Thema ist.
Wie kann man das Problem des Sexismus aufarbeiten und dabei rassistische Täterverurteilungen vermeiden? Wie kann man Taten thematisieren, ohne sie zu bagatellisieren, aber auch ohne dadurch Hysterie auszulösen? Wie kann man das Problem konstruktiv besprechen und konkret angehen?
Mit der Diskussionsveranstaltung möchten wir einen Beitrag dazu leisten, eine Sprachfähigkeit zu entwickeln, die einerseits Betroffene dazu ermächtigt, selbstbestimmt über ihre Erfahrungen zu
sprechen, und die es andererseits der Öffentlichkeit ermöglicht, Sexismus in seinen unterschiedlichen Facetten und Ausprägungen zu diskutieren.
Zu diesem Zweck stellen die Referent*Innen in Kurzvorträgen unterschiedliche Perspektiven vor, mit deren Hilfe die Schwierigkeit, über sexualisierte Gewalt zu sprechen, als solche thematisiert und bearbeitet werden kann.

Sprechen in machtvollen Verhältnissen – die Perspektive der Rassismuskritik Andreas Foitzik, (Netzwerk Antidiskriminierung e.V. Region Reutlingen/Tübingen www.nw-ad.de) und Netzwerk rassismuskritische Migrationspädagogik (www.rassimuskritik-bw.de). Spätestens als die Ereignisse beim Pädagog*innenfest im Epplehaus zu einem medialen Thema wurden, bewegen wir uns auch hier in Tübingen auf einem Terrain, in dem es sich fast aufdrängt, die Kritik sexualisierter Gewalt und die Kritik rassistischen Sprechens gegeneinander in Stellung zu bringen, gegeneinander auszuspielen. Die Frage, die uns heute beschäftigt, lautet kurzgefasst: Wie können wir sexualisierte Gewalt, die von als Geflüchtete wahrgenommen Tätern verübt wird, kritisieren, ohne rassistische Effekte zu erzielen? Wie können wir andererseits einen auf diese sexualisierte Gewalt bezogenen Diskurs, der rassistische Effekte zumindest in Kauf nimmt, zurückweisen, ohne die Gewalt gegen die Frauen zu relativieren, zu bagatellisieren1.
Ich möchte hier – das Ergebnis meiner Überlegungen vorwegnehmend – davon ausgehen, dass dies nicht möglich ist, dass wir uns also in dem Versuch des Handelns in der Situation wie auch des Sprechens über die Situation in einem Dilemma wiederfinden. Und ein Dilemma ist eben deswegen ein Dilemma, weil es nicht ohne Schaden zu lösen ist, dass das Sprechen und Handeln immer mit Risiken und Nebenwirkungen verbunden bleibt. Dies gilt auch für den Versuch, Schaden durch Nichthandeln oder Schweigen vermeiden zu wollen.
In Zeiten, in denen der öffentliche Diskurs auch von erstarkten populistischen Kräften bestimmt wird, sind solche Überlegungen offenbar nicht angesagt. Es scheint naheliegend, sich als politisch handlungsfähig präsentieren zu müssen, um denen, die einfachen Lösungen das Wort reden, den Wind aus den Segeln zu nehmen. Der Versuch, den Vereinfachern mit eigenen Vereinfachungen zu begegnen, wird aber nicht aufgehen. Sie werden uns vor sich hertreiben, wenn wir das Wertvollste, was wir in einer Demokratie haben, über Bord werfen.
Das Denken. Das Nach-Denken. Die Reflexion.
Erlauben Sie mir drei Vorbemerkungen, auch um meine Sprechposition sichtbar zu machen:

1. Das Wissen über Rassismus und Sexismus, auf das ich mich hier beziehe, ist nicht vom Himmel gefallen, sondern ist das Ergebnis einer Forschung, die eng verknüpft ist mit feministischen und antirassistischen, anti- und postkolonialen Kämpfen. Es war kein distanziertes Forschen von außen, sondern war emanzipatorische und befreiende Praxis von unterworfenen Subjekten. Sowohl im öffentlichen Raum, als auch im wissenschaftlichen Diskurs kämpft diese Perspektive bis heute um Anerkennung. Wenn ich als weißer Mann dieses Wissen referiere, ist dies immer auch eine Aneignung von Wissen, das auch gegen meine eigene Normalität durchgesetzt werden musste. Auch ich stehe nicht außerhalb, sondern bin Teil dessen, worüber ich spreche. Wir sprechen daher heute nicht von Antirassismus, sondern von Rassismuskritik, um darauf hinzuweisen, dass wir uns nicht, in dem wir uns auf die richtige Seite stellen, von eigenen Verwicklungen befreien können. Wir kritisieren Rassismus gewissermaßen von innen. Wir sind immer auch selbst Teil des Problems, für das wir Lösungen suchen. Das gleiche lässt sich für mein Verhältnis zum Sexismus wie zu allen anderen diskriminierenden
Verhältnisse sagen.

2. In der deutschen Diskussion wird „Rassismus“ und oft auch „Sexismus“ als Skandalisierungsformel und nicht als Analysekategorie genutzt. Wenn von Rassismus und Sexismus die Rede ist, hören das viele zuerst als Anklage, in der Regel als persönlich zugeschriebene Anklage. Dies führt im Effekt zu einer rigorosen Abwehr des Nachdenkens und einer Zurückweisung des Sprechens. Im Kern liegt das daran, dass Rassismus immer als absichtliches, intentionales, irgendwie mit menschenfeindlichem und rechtem Gedankengut verbundene Handlung gedacht wird. Wir gehen hier von einem anderen Ansatz aus. Vereinfacht ausgedrückt geht es um die Wirkung auf die Betroffenen und nicht um die Absichten der „Täter“.
Es geht uns nicht nur um das Verhalten, sondern um die Verhältnisse, die ein Verhalten für andere herabwürdigend machen.
Auf eine Art brauchen wir eine Entdramatisierung des Sprechens über Rassismus und Sexismus, damit wir die Alltäglichkeit von gewaltvollen Lebensverhältnissen der Analyse zugänglich machen und handlungsfähig werden. Und gleichzeitig ist eine Entdramatisierung des Sprechens über Erfahrungen mit dramatischen Wirkungen immer auch eine Zumutung, insbesondere aus meiner Sprechposition.

3. Oft wird eine Kritik des Rassismus oder Sexismus aus einer Motivation der  Menschenfreundlichkeit heraus gedacht. Freundlichkeit, ein respektvoller Umgang mit meinem Nächsten ist im direkten Kontakt sicherlich eine unserer wertvollsten Optionen. Aber hilft es als politische Strategie? Ist Freundlichkeit denkbar im abstrakten, globalen Raum? Ich möchte hier eine Orientierung an den Menschenrechten vorschlagen. Man könnte sagen „Recht vor Gnade“. Es geht nicht darum, ob wir gute Menschen sind oder nicht so gute. Es geht um das Durchsetzen von geltendem Recht. In Deutschland festgeschrieben in den ersten Artikeln des Grundgesetztes, das nicht nur Bürgerrechte beschreibt. Festgeschrieben seit 2006 auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, in dem geltendes EU-Recht in nationales Gesetz umgesetzt wurde und sich bewusst auf mehrere Differenzkategorien wie Gender, zugeschriebene Rasse, Glaube, sexuelle Orientierung, Behinderung, Alter und Weltanschauung bezieht. Dies ist auch deswegen wichtig, um aus einer im Sprechen über Diskriminierung nahegelegten Logik herauszukommen, die die Menschheit in Täter und Opfer unterteilt. Es geht darum, Bedingungen zu schaffen, in denen alle ihre Rechte einklagen können. Man kann es auch Demokratie nennen. Ich spreche hier also auch als Menschenrechtsaktivist.

4. Grundstrukturen diskriminierender Verhältnisse

Ich will zunächst versuchen, die Grundstrukturen diskriminierender Verhältnisse zu beschreiben, um ein Werkzeug zu haben, um in dem oben beschriebenen Dilemma sprach- und
handlungsfähig zu werden. Ich komme eher von der Rassismuskritik, beziehe mich auf Annita Kalpaka, Paul Mecheril, Stuart Hall, Claus Melter, Albert Scherr, Maria do Mar Castro Varela und andere und werde das im Rahmen dieses Kurzvortrags nicht an jeder Stelle angemessen ausweisen können. Bei allen Unterschieden im Konkreten sind die grundsätzlichen Mechanismen von Diskriminierung in den verschiedenen Machtverhältnissen sehr ähnlich – was im Übrigen eben auch daran zu sehen ist, dass sie in einem Gesetz zusammengefasst werden konnten. Der Kern von machtvollen Diskriminierungsverhältnissen ist die Konstruktion von Gruppen. Gruppen, die sich in irgendeinem Merkmal unterscheiden, werden als in sich homogene und sich total voneinander unterschiedene Gruppen gedacht, obwohl die Unterschiede innerhalb der Gruppe in vielfacher Hinsicht größer sind, als die Unterschiede zwischen den Gruppen. Bezogen auf unsere aktuelle Diskussion „die Frauen“ oder eben „die Geflüchteten“, die „Schwarzen“. Aber auch die „Täter“ aus einer patriarchalen Kultur, von denen in den letzten Wochen so oft die Rede war. Als wenn es „die“ patriarchale Kultur gäbe und man so einfach über sie sprechen könnte. Als wenn es nicht unzählige verschiedene patriarchale „Kulturen“ gäbe, als wenn die „Täter“ aus den verschiedenen patriarchalen „Kulturen“ nicht ganz unterschiedliche Prägungen haben und genauso wenig homogen sind wie die beim Sprechen über andere Kulturen immer mitgedachte und immer auch als homogen gedachte Vergleichsgruppe des „Wir“. Chimamanda Adichie weist noch auf eine weitere Folge dieser Konstruktion hin. Die mit den homogenisierten Gruppen verknüpften Geschichten müssen nicht alle falsch sein. Sie werden dadurch falsch, dass sie unvollständig sind, dass sie zu „dem einen“ Bild über die Gruppe werden. Die eine Geschichte, die es dann nicht mehr notwendig macht, all die anderen Geschichten zu erzählen und zu hören, die notwendig sind, um eine Person verstehen zu können.
Dabei werden nicht irgendwelche Gruppen als Gruppen konstruiert, also nicht etwa die im Schwäbischen Tagblatt als diskriminierungsrelevante Gruppe zitierten „Blauäugigen“,
sondern Gruppen, denen in der Gesellschaft der Status des gleichwertigen und gleichberechtigten Gesellschaftsmitglieds bestritten wird.

5. Diskriminierung und soziale Privilegien

Diskriminierung hat also nicht seinen Ursprung in den Köpfen der Menschen, sondern in der sozialen, ökonomischen und politischen Struktur von Ausgrenzung.
Es gibt in Gesellschaften – grob gesprochen – zwei Möglichkeiten der sozial Privilegierten zur Verteidigung ihrer Privilegien angesichts der bestehenden Ausgrenzung bestimmter Gruppen:
1. Eine offene, direkte, auf eine Art ethno-national-utilitaristische Variante: Was „uns“ nützt, ist gerechtfertigt. Der Stärkere darf sich durchsetzen. The Winner takes it all. Amerika first. Diese Option war so auch weitgehend ausreichend bis zur Aufklärung, Macht brauchte keine Legitimation.
2. Erst mit der grundsätzlichen Anerkennung der Menschenwürde aller Menschen braucht es eine Legitimation von sozialer Ungleichheit, die eine historisch und reell bestehende (strukturelle) Diskriminierung einer zur Gruppe gemachten Gruppe mit abwertenden Bildern rechtfertigt, und es damit schafft, den strukturell Ausgegrenzten aufgrund ihnen zugeschriebener Eigenschaften selbst die „Schuld“ an ihrer eigenen Misere zu geben.
Im deutschen Diskurs wurde das Sprechen über Rassismus, wie lange Zeit auch über Sexismus auf einen offenen Rassismus – zum Beispiel in der nationalsozialistischen Variante
des Herrenmenschentums- reduziert. Damit wurde die legitimatorische Funktion des Rassismus dethematisiert. Die mächtige Gruppe hat aufgrund ihrer Macht die Möglichkeit, eine Geschichte über diese Gruppe zur bestimmenden Geschichte zu machen, wie Chimamanda Adichie dies in ihrer wunderbaren Rede „The Danger of a Single Strory“2 herausgearbeitet hat. Wer heute das Schwäbische Tagblatt gelesen hat, sieht ein gutes Beispiel dafür. Dass es möglich ist, dass ein Gastwirt einer Frau mit Kopftuch den Zutritt verwehrt, hat eben auch damit zu tun, dass es möglich war, diese Gruppe als Gruppe zu erschaffen und mächtige Geschichten damit zu verknüpfen, die die Individualität der Person unsichtbar macht und die Integrität verletzbar macht.

6. Sexismus- und Rassismuserfahrung

Ich möchte dies mit Hilfe der folgenden Grafik modellhaft sichtbar machen.
Die Frau, die wegen ihres Kopftuchs der Kneipe verwiesen wird, macht eben nicht nur diese eine Erfahrung. Sie erlebt immer wieder, wie sie wegen ihres Kopftuchs – und eben nicht wegen irgendeines konkreten Verhaltens – auf offene Ablehnung stößt, aber auch in vielen alltäglichen Interaktionen auf sehr subtile, oft nicht sicher zu erkennende Bemerkungen, Blicke, Gesten usw. Gleichzeitig weiß sie, dass dieses Stück Stoff ihr den Zugang zum Arbeitsmarkt in manchen Branchen nahezu verunmöglicht, je qualifizierter sie ist, umso mehr. Und sie ist mit einer ständigen medialen Thematisierung konfrontiert, die – wie es Chimamanda Adichie nennen würde – eine mächtige Single Story über sie erzählt. Immer wieder wird sie erleben, dass Leute etwas über sie zu wissen glauben, bevor sie sie überhaupt kennengelernt haben.
Und sie weiß, dass es nicht nur eine individuelle Erfahrung ist, sondern dass sie diese Erfahrung mit vielen anderen teilt, die sie gar nicht kennt und mit denen sie womöglich wenig gemeinsam hat außer diesem Kleidungsstück. Viele Frauen beschreiben, wie sie jederzeit damit rechnen, aufgrund des Kopftuchs offen oder subtil angefeindet zu werden. Und sie weiß oder spürt auch, dass das auf eine lange Tradition von antimuslimischen Ressentiments und Rassismus zurückgeht, den auch schon ihre Eltern und Großeltern erlebt haben.
All diese Erfahrungen haben durch die Herstellung von Normalität eine solche gesellschaftliche Macht, dass sie auch von den Subjekten in den individuellen und kollektiven Selbstverständnissen reproduziert und internalisiert werden. Dazu der schwarze Rassismusforscher Stuart Hall: „Wir wurden nicht nur (…) als Unterschiedene und Andere konstruiert. Vielmehr hatten sie die Macht, uns dazu zu bringen, dass wir uns selbst als `Andere´ wahrnahmen und erfuhren“.
Aber gerade das aktuelle Beispiel zeigt auch, dass sie ebenso widerständig und subversiv gewendet werden. Die Frau, die vor wenigen Tagen aus der Tübinger Bar verwiesen wurde, will sich wehren. Es gibt mit dem AGG ein Gesetz, das ihr das ermöglicht. Es gibt – endlich – auch in der Region Beratungsstellen, die sie hierbei unterstützen können. Was ich versucht habe, am Beispiel dieses aktuellen Falles deutlich zu machen, ist die Notwendigkeit, all diese Erfahrungen und Umgangsweisen in den Blick zu nehmen, um verstehen zu können, was diese eine Situation bedeutet. Die aktuellen wie die historischen, die erlebten wie die erwartbaren, die individuellen wie die kollektiven, die unmittelbaren wie die strukturellen.
Und all das müssen wir auch in den Blick nehmen, wenn wir über das Thema sexualisierte Gewalt sprechen. Es gibt hier im Saal Expertinnen, die dazu wesentlich kompetenter sind als ich. Um es ganz plastisch zu machen. Wenn ich als Mann in einer vergleichbaren Situation körperlich angegriffen werde, wenn meine Grenzen überschritten werden, erlebe ich auch den unmittelbaren Schmerz und vielleicht auch ein momentanes Gefühl von Ohnmacht. Aber ich werde darin nicht an eine unendlich lange Geschichte von sexueller Gewalt von Männern an Frauen erinnert, es trifft mich eben nicht nur, weil ich ein Mann bin, und ich teile diese Erfahrung auch nicht mit unzähligen anderen, die nur, weil sie ein Mann sind,
angegriffen werden. Ich lebe nicht mit der Furcht, dass diese Grenzverletzung sich jederzeit wiederholen kann. Ich muss mich nicht in gleicher Weise mit frauenfeindlichen Witzen,
anzüglichen Bemerkungen, subtilen Blicken und sexistischen medialen Bildern auseinandersetzen.
Dies heißt nicht, dass eine individuelle Gewalterfahrung nicht ebenso dramatische und tiefgehend traumatisierende Folgen haben kann. Es geht hier nicht um eine
Opferkonkurrenz. Es geht nur darum, den Unterschied zu verstehen, zwischen persönlichen Übergriffen und Gewalterfahrungen und Übergriffen und Gewalterfahrungen, die ich
aufgrund eines zugeschriebenen Merkmals erlebe, aufgrund von Verhältnissen, die mich aufgrund dieser Konstruktion in eine strukturell schwächere Position bringen³.

8. Wenn wir hier das Sprechen über sexualisierte Gewalt, die von als „schwarz“ gesehenen oder als Geflüchtete wahrgenommen Tätern verübt wird, sprechen, kommen wir aber auch
nicht daran vorbei, die Erfahrungen des alltäglichen Rassismus zu thematisieren. Vor einigen Wochen war eine Gruppe von Bekannten am Tübinger Stadtfest unterwegs,
darunter ein junger schwarzer Mann. Als sie auf eine Kneipe zuliefen, wurde er von einem anderen Mann unvermittelt angegriffen und rassistisch beschimpft, unter anderem mit der
völlig aus der Luft gegriffenen Behauptung, er habe seiner Freundin zwischen die Beine gefasst. Aber diese Behauptung war eben möglich, weil diese Bilder über schwarze Männer
über Jahrhunderte Bestandteil des selbstverständlichen „Allgemein-Wissens“ in einer weißen Gesellschaft sind. In Tübingen wurden sie aus der Mitte der Gesellschaft heraus in
den letzten Wochen massiv aktualisiert.
Schwarze Menschen müssen sich mit rassistischer Diskriminierung auf all den genannten Ebenen täglich auseinandersetzen. Sie können sich nicht – wie ich – entscheiden, ob sie sich
mit dem Thema beschäftigen wollen, oder nicht. Es ist ihr Alltag. Wenn sie von der Polizei im Rahmen einer Maßnahme des Racial Profiling kontrolliert werden, erniedrigt sie das nicht
nur in der Situation selbst, sondern „erinnert“ sie das ebenso an kollektive und individuelle aktuelle und historische Erfahrungen von struktureller Ausgrenzung. Wenn ihnen jemand
ungefragt durch die Haare streicht, ist das nicht immer als feindseliger Übergriff einordenbar. Dass diese „kleine“ Geste aber viel mit machtvollen Verhältnissen zu tun hat,
ist daran zu sehen, dass man sie sich kaum umkehrbar vorstellen kann. In all den Situationen müssen sie entscheiden, ob sie sich wehren, wie sie sich wehren, was sie damit riskieren….
Eben vergleichbar mit der Situation von Frauen, die ebenso in vielen oft nicht eindeutig erkennbaren Situationen sich zu Grenzüberschreitungen und Herabwürdigungen verhalten
müssen und die Reaktion kennen, dass die, die sich wehren, mit Sprüchen wie „sei doch nicht so empfindlich“ oder „das war doch nicht so gemeint“ selbst zu denen werden, die die
gute Stimmung stören.
Ich möchte noch kurz auf die schon erwähnten „Blauäugigen“ zurückkommen. Ich hoffe, es ist deutlich geworden, worin sich diese „Gruppe“ von den genannten Gruppen
unterscheidet, auch dann, wenn sie als Gruppe markiert werden sollte. Selbst dann, wenn jemand etwas Negatives über sie sagen würde. Sie sind nicht in dem Maße vulnerabel.
Menschen sind nicht Opfer oder Täter, sie sind aber nicht nur durch ihre Persönlichkeit, sondern durch ihre gesellschaftliche Positionierung unterschiedlich verletzlich und
angreifbar. Und: wie wir gerade in diesem Kontext sehen können, können sie auch beides gleichzeitig
sein.

9. Das Problem der Verkürzung

Für unseren Zusammenhang scheint mir wichtig, auf eine doppelte Verkürzung im Sprechen über Sexismus und insbesondere Rassismus hinzuweisen.
Oft wird Sexismus und Rassismus auf die offensichtliche, absichtliche, in irgendeiner Weise einstellungsgestützte Interaktion reduziert. Es gibt konkrete Täter und Opfer. Die Täter sind
die anderen, die Machos, die AFD usw. Es werden also sowohl die subtileren Formen negiert, als auch die Ebene von institutionellen und struktureller Diskriminierung anerkannt.
An der Geschichte der NSU-Morde können wir diese Reduzierung gut sichtbar machen. Die Erfahrung des Rassismus wurde in der öffentlichen Diskussion weitgehend auf die Opfer der
rassistisch motivierten brutalen Gewalt selbst reduziert. Sie traf aber alle Menschen, die aufgrund einer ähnlichen gesellschaftlichen Position mit den Opfern identifiziert sind, und
nun …

  • … erfahren, dass sie von den Organen ihrer Gesellschaft nicht genauso geschützt werden wie ihre „deutschen“ Nachbarn und mit dem Verdacht leben müssen, dass
    staatliche Stellen in die Morde verstrickt sind.
  • … erleben, wie in der Öffentlichkeit nach den Morden sofort auf rassistische Bildern (Drogen, Mafia) zurückgegriffen werden kann, die die Opfer zu potentiellen Tätern
    machen.
  • … die Erfahrung machen, dass Menschen, nur weil sie „Türken“ sind, zu Opfern werden.
  • … die Ignoranz und Gleichgültigkeit von Nachbarn und Arbeitskolleg/-innen erfahren.
  • … damit rechnen müssen, dass ihnen all das jederzeit auch passieren kann.

Auch hier sind wir in dem Diskurs über Sexismus etwas „weiter“, andere subtilere Formen werden eher mitgedacht, als ich es im Alltagsdiskurs zum Thema Rassismus erlebe.
Welche Funktion hat diese Verkürzung? Für die Seite der jeweils in dem Diskriminierungsverhältnis Privilegierten bietet diese Verkürzung die Möglichkeit, sich selbst „rauszunehmen“ oder, in dem ich mich von dem groben Rassismus und Sexismus distanziere, mich gewissermaßen auf die Seite der Opfer zu stellen, oder zumindest zu den Guten zu gehören.
Für Betroffene kann es die Möglichkeit bieten, nicht ständig Opfer sein zu müssen.
Ein anderer Aspekt scheint mir aber auch wichtig: Sie gibt uns die Illusion handlungsfähig zu sein, weil sie das Verhalten, statt der Verhältnisse zum Gegenstand der Kritik macht. Weil sie Rassismus und Sexismus nicht im Zusammenhang und im Zusammenwirken der Ebene Interaktion und strukturelle Ausgrenzung sehen, nicht die Notwendigkeit des Rassismus und Sexismus für das Funktionieren der globalen Wirtschaftsordnung, für den neoliberalen Kapitalismus (der auf die Selektion von Gruppen angewiesen ist auch wenn er sich in Hinblick auf die Konstruktion von bestimmten Gruppen als sehr flexibel und anpassungsfähig erweist).
Was dabei rauskommt, ist dann die Idee, Rassismus oder Sexismus zu bekämpfen, in dem man sich möglichst im eigenen Verhalten nicht schuldig macht. Das richtige Sprechen, das Verletzungen möglichst vermeidet, die gendergerechte Schreibweise, der Versuch „richtig“ zu sprechen, das Vorhaben, fair gehandelte Produkte zu kaufen. Das sind alles anerkennenswerte und wertvolle Strategien von Individuen, die andere Menschen weniger verletzen wollen oder nach Wegen suchen, etwas zu verändern. Da die Verhältnisse unveränderbar erscheinen, scheint eine Option der Veränderung die Verhaltensänderung zu sein. Wenn wir Rassismus und Sexismus aber als gesellschaftliches Verhältnis verstehen, stellt sich die Frage, ob diese Verkürzung auf das Verhalten nicht auch dazu führt, dass wichtige Themen und damit auch Handlungsoptionen ausgeblendet bleiben, weil ihre Thematisierung mit Risiken verbunden wäre oder man die befürchtete Ohnmachtserfahrung vermeiden will.
Solche auf Verhaltensänderung bei sich selbst oder auch bei anderen gerichtete Strategie ist in zweifacher Hinsicht problematisch. Zum einen, wenn die darin liegende Verkürzung nicht mitgedacht und mitgenannt wird, wenn also der Eindruck vermittelt wird, als würde diese Perspektive als Veränderungsperspektive ausreichen. Und es führt uns zur Sprachlosigkeit, wenn wir merken, dass wir, wie in der aktuellen Diskussion in dem Dilemma stecken, dass ein verletzungsfreies Sprechen, ein Sprechen, dass keinen Schaden anrichtet, gar nicht möglich ist.
Die eigene Handlungs-Macht und Privilegien in Frage stellen und sie gleichzeitig zu nutzen, zu teilen und abzugeben. Die Macht also so einsetzen, dass Handlungsmöglichkeiten für weniger Privilegierte gesteigert werden, konsequent, auch mit persönlichen Risiken, aber nicht heldenhaft, sondern politisch weise.

Schluss

Was helfen uns diese Überlegungen nun für die Frage des Sprechens in Situationen wie wir sie in der Debatte nach den Vorfällen im Epplehaus erlebt haben? Ich erinnere nochmal an meine Vorbemerkung. Es geht darum, zu einem Sprechen und auch zu einem Handeln zu finden, das die Menschenrechte für alle Beteiligten gleichermaßen im Blick behält. Dies im Übrigen nicht nur, aber auch vor dem Hintergrund, dass der Rahmen dieser Veranstaltung die Erziehungswissenschaft darstellt. In der (sozial)pädagogischen Praxis ist es Alltag in dilemmatischen Situationen handlungsfähig sein zu müssen.
Es gab nach der Veröffentlichung der sexualisierten Gewalt sehr schnell die nachvollziehbare Kritik, dass die Veranstalter*innen nicht gleich die Polizei geholt haben, zum einen, um die Frauen zu schützen und zum andern, um die Täter gerecht zu bestrafen. In einer verkürzten Perspektive ist das unmittelbar einleuchtend. Wenn ich das komplette Feld betrachte, verliert es an Eindeutigkeit. Andere Fragen ergänzen das Bild. Warum ist der Ruf nach Polizei und Strafe offenbar viel klarer, als bei vergleichbaren Situationen zu später Stunde beim Betriebsfest oder bei der Fasnet? Welche Rolle spielen dabei historisch tief verankerte Bilder von den „Arabern“ als sexuell zügellose Männer, als Gefahr für „unsere“ Frauen?
Kann ich, wenn ich das „richtige“ tue, eben die Polizei zu holen, um die Gewalt zu beenden, garantieren, dass es keine Effekte hat, die ich nicht kontrollieren kann? Dass die Medien eben nicht über die Sexualstraftat berichten, sondern die bestehenden Bilder bestätigend eine Gruppe zu einer Gruppe machen, obwohl sie keine ist? Eine Folge sexistischer Gewalt ist, dass sie die Bewegungsfreiheit von Frauen einschränkt. Dass sie zum Beispiel eben nicht mehr zu solchen Festen gehen. Es gab aber auch junge Geflüchtete, die in den Wochen danach nicht mehr zu solchen Festen sind, weil sie Sorge hatten als potentielle Gewalttäter angesprochen oder auch kontrolliert zu werden. Racial Profiling durch die Polizei gehört zu ihren Alltagserfahrungen.
Schließlich: Der schnelle Ruf nach gerechter Bestrafung muss sich auch der Frage stellen, ob Gerechtigkeit hier so einfach herstellbar ist. Die Verschärfung des Strafrechts an dieser Stelle war überfällig (wenngleich von Zeitpunkt und Begründungszusammenhang nach „Köln“ problematisch), aber es führt dazu, dass es bei Geflüchteten zu einer Doppelbestrafung kommen kann, weil ihnen, anders als dem deutschen Täter die Abschiebung droht. Das alle bedeutet nicht, dass es eine Handlungsmöglichkeit sein kann in solchen Situationen die Polizei zu holen. Wir sollten nur nicht die Illusion haben, dass wir dann schon alles „richtig“ gemacht haben und dabei die Risiken und Nebenwirkungen unseres Handelns außeracht lassen.
Wenn die harte Bestrafung gefordert wird, ohne auf die darin liegenden Dilemmata hinzuweisen, passiert – gewollt oder ungewollt – folgendes:
1. Indem hier sexualisierte Gewalt – völlig zu Recht – konsequent kritisiert, aber eben nur einer Gruppe zugeschrieben wird, wird die Gegengruppe, das „Wir“ von diesem Thema entlastet.
2. Indem es kulturalisiert wird, also als kulturtypisches Verhalten dargestellt wird, wird das Problem exterritorialisiert, was zur Legitimation von Abschiebungen dient. Wenn das Problem woanders entstanden ist, soll es auch woanders gelöst werden.
Dies ist ein Beispiel für die legitimatorische Funktion rassistischer Bilder. Weil die anderen so sind, wie sie sind, können sie abgeschoben werden. Ich kann mich mehr oder weniger offen für Abschiebung positionieren und das noch mit der Verteidigung der Rechte der Frau begründen. Dies ist besonders zynisch, wenn es von Leuten kommt, denen die Gleichstellung der Frauen, sonst, sagen wir es vorsichtig, eher kein vordringliches Anliegen ist. Dies bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass es nicht Situationen geben kann, in denen ein Land berechtigt ist, sich gegen organisierte Kriminalität zu wehren und dabei auch das Instrument der Abschiebung zu nutzen. Wir müssen nur sehr darauf achtgeben, dass die benutzten Bilder nicht eine Politik ermöglichen, die hier weit über das Ziel Bekämpfung von organisierter Kriminalität hinaus zu einer Stimmung gegen ganze Gruppen führt, ihr Leben hier stark beeinträchtigt und sie auch zur Abschiebung freigibt.
Man muss handeln, aber wissen, dass man damit nicht einfach auf der richtigen Seite steht. Und das ist das, was in der Debatte hier aus meiner Sicht das große Problem ist.
Um optimistisch zu enden, und damit auch nochmal an Astrid Messerschmid5 anzuknüpfen, die hier zu diesem Thema vor eineinhalb Jahren gesprochen hat. Die Bereitschaft zu Reflexion, die Bereitschaft, sich reflexiv in diesen Dilemmata zu bewegen und dafür auch machtkritische, diskriminierungskritische Analysen zu nutzen, hat zugenommen. Dies war nicht zuletzt eine wirklich schöne Erfahrung auch in den Gesprächen, die ich mit Kolleg*innen aus der Fachschaft Erziehungswissenschaft unmittelbar im Handgemenge der Debatte hatte. Sie werden hier offenbar sehr gut ausgebildet und auf ihre Arbeit vorbereitet.
Das macht Mut.

1 Vgl. auch einen Beitrag des Autors zur Möglichkeit der Kritik bei einer internen Veranstaltung der Fachschaft des Instituts für Erziehungswissenschaft unmittelbar nach der Veröffentlichung der Ereignisse des Pädfschd durch die Fachschaft. http://www.rassismuskritik-bw.de/netzwerk/wpcontent/uploads/2017/05/Möglichkeiten-und-Bedingungen-von-Kritik.pdf
2 „Macht ist die Fähigkeit, die Geschichte einer anderen Person nicht nur zu erzählen, sondern sie zur maßgeblichen
Geschichte dieser Person zu machen.“ Aus: The Danger of a Single Story“, Chimamanda Ngozi Aidichie,
www.youtube.com/watch?v=mgs2Do88zp0
3 In dem Videoprojekt: Ausgeschlossen? – Von der Bedeutung des Kopftuchs auf dem Arbeitsmarkt hat die Tübinger
Filmemacherin Hanna Smitmans Begegnungen mit kopftuchtragenden Frauen im Auftrag unseres klever-iq.Projektes
gefilmt. Ausgangspunkt war die Überzeugung: „Zu einer Gesellschaft ohne Barrieren und Unterdrückung gehört das Recht
auf freie Entscheidung. Eine Frau muss frei wählen können: Zeige ich meine Haare? Trage ich ein Kopftuch? Es ist egal, wie
sie sich entscheidet. Sie darf nicht benachteiligt, ausgegrenzt oder schlecht behandelt werden.“ Eine DVD sowie die
Broschüre können umsonst bestellt werden bei Projekt klever-iq, Fachdienst Jugend, Bildung, Migration, info@klever-iq.de
4 www.netzwerk-antidiskriminierung.de
5 http://www.rassismuskritik-bw.de/nach-koeln-sprechen-ueber-sexismus-und-rassismus/