Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte im Jahr 2015 eine repräsentative Erhebung durchführen lassen zu Diskriminierungserfahrungen.

14,8% der Befragten gaben an, Benachteiligungen wegen ihres Alters erlebt zu haben.

9,2% aufgrund ihres Geschlechts.

8,8% aufgrund von Religion oder Weltanschauung.

8,4% aus ethnischer Betroffenheit.

7,94% wegen Behinderung.

2,4% aufgrund sexueller Orientierung.

31,4 % der Befragten haben in den letzten 2 Jahren Diskriminierung  erlebt.

— 48,9% derer, die Diskriminierung erlebt haben, erlebten sie im Arbeitsleben.

59,9% haben infolge der Diskriminierung etwas unternommen.

— 27,4% haben Öffentlichkeit hergestellt.

— 13,6 haben Beratung eingeholt

— 17,1% haben sich bei einer offiziellen Stelle beschwert

— 6,2% haben Klage eingereicht.

— Benachteiligung findet häufig aufgrund mehrere Merkmale statt.

Für die  Leiterin der  ADS, Christine Lüders, ist eines der zentralen Ergebnisse, dass die Menschen die Diskriminierung erleben, das mehrheitlich nicht einfach hinnehmen. Rund sechs von zehn Betroffenen haben darauf reagiert, etwa indem sie versucht haben, öffentlich auf Diskriminierung aufmerksam zu machen oder Beratungsangebote genutzt haben.

Weiterführend:
advdPressemitteilung advd – Umfrage ADS

 

Quelle: http://www.antidiskriminierungsstelle.de

Hier kann die Untersuchung als Ganzes heruntergeladen werden.

Hier der Text der Pressemitteilung der advd:

P R E S S E M I T T E I L U N G

Leipzig, den 19.04.2016
Angesichts der ersten Ergebnisse der Erhebung „Diskriminierung in Deutschland 2015“ der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) fordert der advd Konsequenzen für die
Antidiskriminierungspolitik.
Diskriminierung ist gesellschaftliche Realität – Eine offensive Auseinandersetzung
damit muss noch entstehen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat heute die ersten Ergebnisse ihrer bundesweiten
Erhebung „Diskriminierung in Deutschland 2015“ vorgestellt: Etwa jede_r Dritte gab in der
Repräsentativbefragung an, in den letzten 2 Jahren Diskriminierung erlebt zu haben. Mehr als 12.500
Menschen beschrieben im Rahmen einer offenen Befragung eigene Diskriminierungserfahrungen.
Geschildert wurden Diskriminierungen aufgrund unterschiedlicher Zugehörigkeiten bzw. Zuschreibungen
in sämtlichen Lebensbereichen.
„Diese Umfrage ist wichtig. Sie macht Diskriminierung sichtbar und hat Betroffene darin bestärkt, ihre
Erfahrungen mitzuteilen. Wir versprechen uns viel von der tiefergehenden Analyse der Daten. Zugleich ist
schon jetzt das grundlegende Ergebnis deutlich erkennbar: Diskriminierung ist Alltag – die konstruktive
Auseinandersetzung mit Diskriminierung hingegen muss noch entwickelt werden.“ kommentiert Birte Weiß,
Vorständin des advd.
Der advd sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert:
Antidiskriminierungskultur als Alltagskultur etablieren
Die Erfahrung der Antidiskriminierungsberatungsstellen zeigt: In Unternehmen und Behörden aber auch
im Alltag ist Diskriminierung oftmals kein Thema. Wird Diskriminierung thematisiert, geht es in der Regel
von den Betroffenen aus, die sich dabei aber nicht sicher sein können, wie ihre Beschwerde aufgenommen
wird. Nicht selten erleben sie, dass ihre Erfahrungen relativiert und in Frage gestellt und konkrete
Beschwerden als Angriff zurückgewiesen werden. Diskriminierungsverantwortlichen Personen und
Institutionen fehlt es einerseits an einer diskriminierungssensiblen Haltung und Wahrnehmung und
andererseits an Handlungskompetenzen im Umgang mit konkreten
Diskriminierungen. Antidiskriminierung muss als Thema institutionell
verankert werden. Wichtige Ansätze hierfür sind u.a. ein transparentes
und auf Veränderung ausgelegtes Beschwerdemanagement, proaktives
Monitoring und Maßnahmen zum Nachteilsausgleich (sogenannte
positive Maßnahmen).
Qualifizierte Beratungsangebote aufbauen und stärken
Betroffene stehen nach wie vor zu oft mit ihren Erfahrungen allein und können oftmals nicht auf
professionelle Unterstützung zurückgreifen, um die erlebte Diskriminierung zu verarbeiten und ihr Recht
auf Gleichbehandlung durchzusetzen. Qualifizierte und auf Diskriminierung spezialisierte Beratungsstellen
existieren nur in wenigen Regionen und sind in der Regel prekär finanziert. Diese Angebote müssen
flächendeckend ausgebaut werden, um eine niedrig-schwellige und wohnortnahe Unterstützung zu
gewährleisten.
Ausbau des rechtlichen Diskriminierungsschutzes
Der aktuelle rechtliche Diskriminierungsschutz ist nicht ausreichend. So fehlt es in zentralen
Rechtsbereichen wie der Bildung und dem Handeln staatlicher Akteure an einschlägigen Gesetzen. Ebenso
fehlt ein Klagerecht für Verbände und Interessenvertretungen als Ergänzung des individuellen Klagerechts.
10 Jahre nach Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es an der Zeit, die
Erfahrungen mit dem AGG auszuwerten und Schutzlücken zu schließen.
Der Schutz vor Diskriminierung ist ein fundamentales Menschenrecht. Mit der Unterzeichnung zahlreicher
völkerrechtlicher Verträge hat sich auch der deutsche Staat dazu verpflichtet selbst die Menschenrechte zu
achten sowie Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung zu ergreifen. Es ist an der Zeit, dass er
Menschenrechtsverletzungen im Inland stärker in den Fokus nimmt.
Ansprechpartner_innen:
Daniel Bartel (Geschäftsführer): 01577-5751479
Birte Weiß (Vorständin): 0176-72843655