Das Amtsgericht Stuttgart als zuständiges Registergericht hat die Eintragung des Netzwerk Antidiskriminierung e.V. am 12.02.2015 bestätigt.

Und parallel dazu hat das Finanzamt Reutlingen die Gemeinnützigkeit anerkannt. Dazu gehört auch, dass der Verein Spendenbescheinigungen ausstellen darf. Und nächste Woche werden wir wohl auch Konten besitzen, werden dann die Mitgliedergebühren einziehen und können uch Spenden entgegennehmen.

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